Garten- und Landschaftsbau Victor wurde 2018 gegründet. Durch den Bauboom in den letzten Jahren konnten wir vielen neuen Eigenheimbesitzern ihren Garten anlegen, Rasen verlegen und Hofeinfahrten und Terrassen pflastern.
Unsere Kunden schätzen die unkomplizierte, zuverlässige und saubere Abwicklung unserer Aufträge. Wir sind in einem Radius von 100 Kilometern um Flieden (Landkreis Fulda) tätig. Neben Eigenheimbesitzern arbeiten wir auch für das Gewerbe und für die öffentliche Hand.
Unsere Tätigkeit geht weit über den reinen Garten- und Landschaftsbau hinaus. Zu der Gestaltung und Verschönerung von Außenanlagen gehören zahlreiche Dienstleistungen rund um die Pflege von Gärten, Hofeinfahrten und Wegen zu unserem Portfolio.
Außerdem unterstützen wir Sie bei Renovierungs- und Sanierungsarbeiten, wenn Sie beispielsweise Ihre Terrasse, Ihren Vorgarten oder ein Blumenbeet erneuern wollen.
Das können Sie von uns erwarten
- Full-Service: Wir kümmern uns die Beschaffung Ihrer Produkte und die Montage bzw. den Bau
- Fach- und Normgerechte Ausführung aller Arbeiten
- Umweltgerechte Entsorgung Ihrer Abfälle
- Rundum-Sorglos-Garantie
- Flexible Terminauswahl
- Verlässliche Kostenkalkulation und unkomplizierte Abwicklung
Mit diesen Partnern arbeiten wir zusammen
Steuertipp: Gartenarbeiten mit bis zu € 5.200
Gilt sowohl für Eigenheimbesitzer als auch für Mieter
Viele Gartenarbeiten, wie Sträucher und Bäume schneiden oder Pflanzen winterfest machen, lassen sich in der Steuererklärung absetzen.
Egal, ob Eigenheimbesitzer oder Mieter mit Gärtchen, beide können gleichermaßen die Kosten für Gartenarbeiten geltend machen. Die Immobilie muss auch nicht ganzjährig selbst genutzt werden, das heißt Zweit- und Ferienhäuser sind eingeschlossen. Diese dürfen sich sogar in der EU oder EWR befinden, solange der Hauptwohnsitz in Deutschland liegt.
Eine Besonderheit gilt für Neubauten
Gartenarbeiten sind erst dann abzugsfähig, wenn die Immobilie bewohnt wird. Daher rät die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V erst ins Eigenheim zu ziehen und den Garten anschließend gestalten zu lassen. Das spart eine Menge Geld.
Gefördert werden alle Arbeiten, die auf dem Grundstück oder angrenzenden Bürgersteig anfallen. Werden Pflanztöpfe hingegen z.B. von einer Gärtnerei abgeholt und den Winter über in Gewächshäusern eingelagert, ist der Steuerabzug nicht zugelassen.
Welche Gartenarbeiten sind steuerlich absetzbar?
Die ausgeführten Tätigkeiten sind steuerlich in haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zu unterteilen. Es spielt keine Rolle, ob der Garten erstmalig angelegt oder umgestaltet wird. Einmalige Arbeiten, wie das Verfliesen der Terrasse, das Anbringen eines Sonnenschutzes, die Einzäunung des Grundstücks, das Gestalten der Beete, das Anlegen eines Gartenteichs, das Pflanzen einer Hecke oder Legen eines Rollrasens fallen steuerlich unter die Handwerkerleistungen.
Wiederholt anfallende Arbeiten wie Rasenmähen, Heckenschneiden, Schädlingsbekämpfung, Unkrautjäten, Pflanzen in Vlies einpacken oder Laub vom Gehweg entfernen, gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Werden sie von uns als GALA-Bauer ausgeführt, gibt es ein Fünftel der Arbeitskosten von der Steuer zurück. Das schließt das gebührenpflichtige Entsorgen der Gartenabfälle mit ein.
Was ist steuerlich zu beachten?
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind jeweils zu 20 Prozent absetzbar, es gelten aber unterschiedliche Höchstgrenzen. Beschränkt ist die Absetzbarkeit auf Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten. Die Mehrwertsteuer und Verbrauchsmaterialien wie Treibstoff, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmittel gehören dazu.
Ausgeschlossen sind die Kosten für Pflanzen, Steine und Material, das länger erhalten bleibt. Aus diesem Grund ist bei der Rechnungsstellung eine transparente und getrennte Aufstellung erforderlich, sonst lehnt das Finanzamt ab. Als Nachweise werden eine Rechnung und ein Überweisungsbeleg, z.B. der Kontoauszug, benötigt. Wichtig, bei Barzahlung geht der Steuervorteil verloren!
Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen werden maximal 20.000 Euro berücksichtigt. Daraus entsteht im günstigsten Fall ein Steuervorteil von 4.000 Euro. Für Handwerkerarbeiten gilt eine Höchstgrenze von maximal 6.000 Euro. Daraus ergibt sich ein Steuervorteil von bis zu 1.200 Euro.
Insgesamt können also 5.200 Euro für Gartenarbeiten eingestrichen werden. Diese Summe wird erfreulicherweise direkt von der Steuerlast und nicht vom Einkommen abgezogen. Sollten die Handwerkerkosten den steuerlichen Jahreshöchstbetrag übersteigen, empfiehlt es sich eine Aufteilung der Rechnung auf zwei Jahre mit uns zu vereinbaren. Durch das Aufsplitten der Kosten kann der Steuervorteil vergrößert und im besten Fall verdoppelt werden.
Quelle: www.lohi.de/steuertipps/aktuell/article/gartenarbeiten-bis-zu-5200-euro-steuerbonus.html